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Windenergiekrise - Zweiter Windgipfel ohne Ergebnisse

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Berlin - In Berlin hat gestern Abend (18.11.2019) der zweite Windenergiegipfel stattgefunden. Das Treffen zwischen Branchenvertretern und Bundeswirtschaftsminister Altmaier endete allerdings ohne konkrete Ergebnisse.

Die Konkretisierung der 1.000 m Abstandsregel für Windenergieanlagen und die Aufnahme eines Netzkostenzuschusses in den Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz drohen die Krise der Windenergiebranche weiter zu verstärken und haben für viel Kritik gesorgt. Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze lehnt die aktuellen Pläne aus dem Wirtschaftsministerium ab. Vor dem Hintergrund der angespannten Situation hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier nach dem ersten Windgipfel im September jetzt zu einem weiteren Treffen eingeladen.

Zweiter Windgipfel bringt keine neuen Impulse
Viel ist bislang über das gestrige Treffen zwischen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Vertretern der Windenergiebranche nicht bekannt. Inhaltlich ging es insbesondere um die Lage der Unternehmen. Nach einem Bericht von N-TV online ist dieser zweite Windgipfel jedoch ohne konkrete Ergebnisse zu Ende gegangen. Die Gespräche hätten jedoch zu einem "besseren Verständnis" geführt, zitiert N-TV einen Sprecher des Bundesverbands Windenergie. Anders als beim ersten Windgipfel Anfang September fand das zweite Treffen im kleinen Kreis inklusive Vertretern einzelner Unternehmen statt. Beim Windgipfel im September waren auch Vertreter der Bundesländer und verschiedener Verbände dabei gewesen.

1.000 m Abstandsregelung konterkariert Klimaziele
Heftige Kritik von Wirtschaft und Verbänden gibt es derzeit an dem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums zum Kohleausstiegsgesetz, in dem auch der Pauschalabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten geregelt wird. Demnach ist es geplant, die Abstandsregelung im Baugesetzbuch in einem neuen § 35a BauGB zu verankern. Künftig soll bei Windenergieanlagen (WEA) ein Abstand von 1.000 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie dörflichen Strukturen, d.h. einer zusammenhängenden Wohnbebauung mit mehr als fünf Wohngebäuden, gelten. Minister Altmaier verteidigt die Abstandsregelung als akzeptanzfördernden Schritt gegenüber der Windenergie. Aus Sicht der Befürworter der Windenergie gefährden die Abstände dagegen massiv den weiteren Ausbau der Windenergie an Land und das Erreichen der Klimaziele, da der Flächenpool für weitere Windenergieanlagen extrem reduziert wird. Etwas Hoffnung bietet derzeit lediglich die vorgesehene Opt-Out-Regelung, die im BauGB verankert werden soll und besagt, dass innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung zum Mindestabstand ein Bundesland geringere Mindestabstandsflächen gesetzlich festlegen kann. Zudem hat Umweltministerin Svenja Schulze erklärt, dass sie mit den Vorschlägen aus dem Wirtschaftsministerium in der aktuellen Form nicht einverstanden ist.

Regelung zum Netzkostenzuschuss zusätzliche Belastung für Windindustrie
Eine weitere Regelung, die der Windbranche zusätzlich sauer aufstößt, sind die im Kohleausstiegsgesetz enthaltenen Pläne zur möglichen Einführung einer Rechtsverordnung, die die Rahmenbedingungen festlegt, unter denen ein Netzkostenzuschusses für den Netzanschlusses einer Stromerzeugungsanlage oder einer wesentlichen Erhöhung der Anschlussleistung zu zahlen ist. Diese Zahlung kann dem Gesetzentwurf zufolge insbesondere auf Gebiete beschränkt werden, die durch eine Überlastung des Übertragungsnetzes gekennzeichnet sind.

Für die Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle (Grüne) birgt die Regelung die Gefahr, dass der Bau neuer Windenergieanlagen in überlasteten Bereichen des Stromnetzes wie in Norddeutschland abgewürgt wird. Der Netzausbauzuschuss sei der der nächste Nagel im Sarg der Windenergie, so Nestle gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Statt norddeutsche Windparkbetreiber zu bestrafen, sollte Altmaier einen positiven Anreiz für erneuerbare Energien“ in Süddeutschland schaffen, um das Ungleichgewicht in der Auslastung der Stromnetze zu bekämpfen, so Nestle weiter.


© IWR, 2019


19.11.2019

 



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