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BNetzA erweitert Basis für Ausbau der Verteilnetze

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Bonn - Regionale Verteilnetze haben für die dezentrale Energieversorgung und die Energiewende eine hohe Bedeutung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt eine wichtige Grundlage für milliardenschwere Investitionen der Netzbetreiber in die Verteilnetze geschaffen.

Die Betreiber von Verteilnetzen haben sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, für die Finanzierung des Ausbaus des Verteilnetzes sogenannte Kapitalkostenaufschläge geltend machen zu können. Damit können die Netzbetreiber für den Ausbau des Netzes Aufschläge auf die von der BNetzA genehmigten Erlösobergrenzen beantragen.

Erstmals Umsetzung von Kapitalkostenaufschlägen
Zum 1. Januar 2019 hat die BNetzA für den Ausbau der Stromverteilernetze das Instrument des Kapitalkostenaufschlags umgesetzt und dabei Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Mio. Euro genehmigt. Dies entspricht nach BNetzA-Angaben durchgeführten oder geplanten Investitionen von ca. 10,4 Milliarden Euro (Mrd. Euro).

Im Zuge der Kapitalkostenaufschläge können Verteilernetzbetreiber unmittelbar für Investitionen in die Netzinfrastruktur Aufschläge auf die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen. Die Erlösobergrenzen umfassen alle Netzkosten zzgl. einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern von den Unternehmen über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden dürfen. Beim Kapitalkostenaufschlag handelt es sich im Wesentlichen um Vorfinanzierungen, da die Unternehmen schon geplante Investitionen einpreisen können. Die Investitionen können in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes fließen.

„Die Bundesnetzagentur hat beachtliche Summen für Investitionen in die Verteilernetze genehmigt. Die Verteilernetzbetreiber haben Kapitalkostenaufschläge vehement gefordert. Jetzt ist das Geld da“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir werden darauf achten, dass dieses Geld der Netznutzer nun auch investiert wird. Nicht genutzte Mittel wird die Bundesnetzagentur verzinst zurückfordern.“

Hochrechnung der Kapitalkostenaufschläge auf Gesamtinvestitionen
Die Hochrechnung der Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Mio. Euro auf getätigte oder geplante Investitionen von ca. 10,4 Mrd. Euro ergibt sich daraus, dass nur die jährlichen Kapitalkosten der Investitionen inkl. Eigenkapitalverzinsung in die Erlösobergrenzen eines Kalenderjahres einfließen.

Die genehmigten Kapitalkostenaufschläge beziehen sich auf durchgeführte oder geplante Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Zu den von der Bundesnetzagentur genehmigten Kapitalkostenaufschlägen kommen weitere Investitionen der 700 kleineren in Landeszuständigkeit regulierten Unternehmen hinzu.

© IWR, 2019


21.01.2019

 



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