Stromtarifrechner.de

Strom-Anbieterwechsel - Haushalte, Gewerbe, Ökostrom & Gas

 

Fotolia 21835445 1280 256

Bundesrat spricht sich für Offshore Testflächen aus

© IWR© IWR

Berlin - Der Bundesrat hat sich in seiner 974. Sitzung (15.02.2019) auch mit dem Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) befasst. In seiner Stellungahme schlägt der Bundesrat die Einrichtung von Testflächen für die Offshore Windenergie vor.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sieht zur Erforschung der Offshore-Potenziale in der Energiewende ein nationales Offshore-Testfeld vor. Der Bundesrat spricht sich in einer Stellungnahme zum NABEG für entsprechende Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aus.

Bundesrat schlägt Anpassungen am WindSeeG und EnWG vor
Durch die jüngsten Offshore-Ausschreibungsergebnisse wird deutlich, dass die Betreiber von Offshore-Windparks bei der weiteren Entwicklung der Windenergieanlagen-Technik signifikante Kostensenkungspotenziale erwarten, so dass Offshore-Strom künftig zu Marktpreisen angeboten werden kann. Um die Voraussetzungen für diese Kostensenkungen zu schaffen, verweisen Anlagenhersteller, Anbieter von Gründungsstrukturen sowie maritime Dienstleister auf die Notwendigkeit, zeitnahe Offshore-Testflächen zur Verfügung zu stellen.

Genau in diese Richtung geht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der die Zielsetzung zur Einrichtung eines nationalen Offshore-Testfeld enthält. Dadurch sollen die Offshore-Potenziale in der Energiewende erforscht und Kostensenkungspotenziale im Rahmen der Energiewende erschlossen werden.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Netzausbaus die Einrichtung von Offshore-Testflächen durch entsprechende Anpassungen am WindSeeG bzw. EnWG vor. So soll durch Änderung in § 3 WindSeeG eine Definition für Offshore-Testflächen eingefügt werden. Zudem soll § 5 WindSeeG so erweitert werden, dass es für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie möglich wird, im Flächenentwicklungsplan bereits für den Zeitraum ab 2021 Festlegungen zu Testflächen im Küstenmeer zu treffen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des § 12b EnWG kann im Verfahren zur Aufstellung des NEP 2030 zudem eine Offshore-Anbindungsleitung für Offshore-Testflächen im Küstenmeer mit Inbetriebnahmedatum zwischen 2021 und 2025 geplant werden.

Bundesrat hält Kosten für Offshore-Testflächen für vertretbar
Zur Begründung verweist der Bundesrat auf das öffentliche Interesse, dass sich aus der industriepolitischen Bedeutung der Offshore-Windenergie und dem damit verbundenen Ziel ergibt, Forschung- und Entwicklung für benötigte Innovationen der Offshore-Branche und industrielle Wertschöpfung am Technologiestandort Deutschland zu erhalten und weiter auszubauen.

Die Änderungen am WindSeeG und EnWG ermöglichen aus Sicht des Bundesrates die eigenständige Erschließung von Offshore-Testflächen durch Offshore-Anbindungsleitungen. Dies allerdings begrenzt auf das Küstenmeer, so dass die deutlich geringere Entfernung die ansonsten erheblichen Kosten senke. Solche Testflächen bieten für die Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aufgrund der geringeren Küstenentfernung und der dadurch bedingten besseren Prüfung und Wartung besonders gute Bedingungen und sind daher aus Sicht des Bundesrates prädestiniert für die Realisierung eines im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode vorgesehenen nationalen Offshore-Testfeldes. Da nur durch Forschung und Entwicklung Kostensenkungspotenziale für die zukünftige kommerzielle Nutzung gehoben werden können, von denen die Allgemeinheit profitiert, hält der Bundesrat die zusätzlichen Kosten für vertretbar.


© IWR, 2019


25.02.2019

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen