Stromtarifrechner.de

Strom-Anbieterwechsel - Haushalte, Gewerbe, Ökostrom & Gas

 

Fotolia 21835445 1280 256

EEG-Kontostand geht im Juni 2019 weiter zurück

© Fotolia© Fotolia

Münster - Auf dem EEG-Umlagekonto für den Ökostrom ist der Milliarden-Überschuss im Juni 2019 weiter gesunken. Der Finanzsaldo der Stromkunden liegt aber mit rd. 4,4 Milliarden Euro weiterhin deutlich im Plus.

Die Monatsbilanz für das EEG-Umlagekonto der vier Übertragungsnetzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Stand vom 30.06.2019 liegt vor: Jahreszeitentypisch waren die monatlichen Ausgaben höher als die Einnahmen. Auf dem Konto steht allerdings weiterhin ein Gesamtguthaben bzw. ein Polster in Höhe von rd. 4,4 Milliarden Euro (Mrd. Euro) zu Buche.

Kontostand geht im Juni 2019 um 374 Mio. Euro zurück
Im Juni 2019 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen auf dem EEG-Konto um 374 Millionen Euro (Mio. Euro). Damit setzt sich der typische sommerliche Abwärtstrend weiter fort (Mai 2019: - 641 Mio. Euro). Die Monatseinnahmen bewegen sich im Juni 2019 mit 2,01 Mrd. Euro leicht unterhalb des Vormonats (Mai 2019: 2,07 Mrd. Euro). Da die Ausgaben im Juni 2019 mit 2,4 Mrd. Euro gegenüber dem Vormonat Mai (2,7 Mrd. Euro) allerdings niedriger sind, fällt im Monatsvergleich auch der Mittelabfluss auf dem EEG-Konto geringer aus.

Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen des EEG-Umlagekontos zählen insbesondere die Einzahlungen der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

EEG-Kontostand 230 Mio. Euro unter Vorjahresniveau
Mit insgesamt rd. 4,4 Mrd. Euro ist das EEG-Konto Ende Juni 2019 trotz des Rückgangs im Juni weiterhin gut gefüllt. Gegenüber dem Vorjahr 2018 sinkt das Gesamtguthaben im Juni 2019 um rd. 230 Mio. Euro (Kontostand Juni 2018: 4,65 Mrd. Euro).

Über die EEG-Umlage
Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert. Die Netzbetreiber führen ein EEG-Konto mit Einnahmen (u.a. EEG-Umlage und Erlöse aus EEG-Strom Vermarktung) und Ausgaben (u.a. Vergütungszahlungen, Kosten für IT etc.). Der EEG-Ökostrom wird an der Börse zwangsvermarktet. Dabei darf der EEG-Ökostrom paradoxerweise nicht als Ökostrom bzw. grüner Strom gehandelt bzw. verkauft werden, sondern nur als unspezifischer "Graustrom". Der im Oktober 2018 offiziell für 2019 bekannt gegebene EEG-Umlagesatz liegt bei 6,405 ct/kWh. Im Vergleich zu 2018 ist das ein Rückgang um etwa 6 Prozent (2018: 6,792 ct/kWh).


© IWR, 2019


10.07.2019

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen