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Wind-Ausbau: BMWi legt Arbeitsplan für Windenergie an Land vor

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Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat rd. 1 Monat nach dem Windgipfel den zugesagten Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vorgelegt. Der Bundesverband Windenergie begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen. Kritik richtet sich gegen Widersprüche, die sich auf der Grundlage des Entwurfs für das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm ergeben.

Mit dem Windgipfel am 5. September 2019 war es gelungen, alle für den Windenergieausbau in Deutschland relevanten Akteure an einem Tisch zu versammeln, um zu beraten, wie die anhaltende Krise des Windenergieausbaus in Deutschland gestoppt werden kann. Als Ergebnis des Gipfels stand die Ankündigung von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen Maßnahmenplan vorlegen zu wollen. Diesen hat das Bundeswirtschaftsministerium am heutigen 7. Oktober 2019 veröffentlicht.

Ausbau der Windenergie Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land
Der vom BMWi jetzt veröffentlichte Arbeitsplan soll dazu beitragen, den Ausbau der Windenergie an Land wieder auf Kurs zu bringen und das Ziel eines 65 Prozent Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. Das Papier enthält insgesamt 18 Maßnahmen aus den Oberkategorien

  • Akzeptanz
  • Rechtssicherheit bei der Regionalplanung
  • Beschleunigung von Genehmigungen
  • Querschnittsmaßnahmen, die auf Regionalpläne und Genehmigungsverfahren wirken
  • Bessere Synchronisierung von EE- und Netzausbau.
Des Weiteren benennt der Plan die jeweils federführenden Ressorts der Bundesregierung, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich sind bzw. zeigt auf, wo auch die Länder zu beteiligen sind. Die Veröffentlichung des Maßnahmenplans erfolgt parallel zur Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes und des Klimaschutzprogramms 2030, durch die eine Fülle von klima- und energiepolitischen Gesetzgebungsprozessen angestoßen werden.

Die Vielfalt der Maßnahmen und Akteure zum Ausbau der Windenergie zeigt, dass die Stärkung der Windenergie an Land eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist, konstatiert das BMWi. So ist beispielsweise für die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen zur Beendigung des nächtlichen Dauerblinkens eine technische Verordnung in Federführung des Bundesverkehrsministeriums anzupassen. Dabei müssten auch die Länder zustimmen, so das BMWi. Zum anderen brauche es mehr Klarheit bei der behördlichen Anwendung des Arten- und Naturschutzrechts, für das das Bundesumweltministerium zuständig ist..

BWE mahnt Synchronisierung der Maßnahmen mit Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm an
Der Bundesverband Windenergie /BWE) begrüßt das BMWi-Papier zur Windenergienutzung. Vor dem Hintergrund des Entwurfs zum Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung kritisiert der BWE allerdings, dass sich die geplanten Maßnahmen teilweise gegenseitig wieder aufheben. Mehr Genehmigungen bringen nichts, wenn keine ausreichenden Ausbaukorridore vorhanden sind. Gleichwohl stellen die vorgelegten Punkte große Verbesserungen dar, mit denen es gelingen könne, die ausufernden Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land wieder in den Griff zu bekommen und einen forcierten Ausbau des Lastenträgers der Energiewende zu gewähren, so BWE-Präsident Hermann Albers. Wenn die Punkte nun zügig von den benannten Ministerien umgesetzt würden, könnte sich die Situation nachhaltig verbessern. Die verschiedenen Aktionen müssten mit Blick auf Klimaschutzgesetz und Klimaschutzpaket allerdings sinnvoll synchronisiert werden. Nur dann könne die Aufgabenliste das starke Aufbruchssignal für den deutschen Windenergiemarkt werden, das es gebraucht hat. Hier sollten keine gegensätzlichen Hindernisse aufgebaut werden, so Albers weiter.

© IWR, 2019


07.10.2019

 



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