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Neues Gesetz soll Windausbau an Land wieder beschleunigen

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Berlin - Die Bundesregierung hat den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Davon soll auch die Errichtung von Windenergieanlagen profitieren. Die Verbände sind einerseits zufrieden, äußern aber auch Kritik.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes sowie Raumordnungsverfahren schneller umgesetzt werden. Auch der Ausbau der Windenergie an Land soll durch das Gesetz wieder mehr Dynamik bekommen. Verbands- und Wirtschaftsvertreter begrüßen das Gesetz, sehen aber zusätzlichen Handlungsbedarf.

BMWi: Gesetz bringt wichtige Verfahrensbeschleunigung bei Windprojekten an Land
Mit dem am Mittwoch (12.08.2020) vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für das Investitionsbeschleunigungsgesetzes sollen wichtige Beschleunigungen bei Planungsverfahren im Infrastrukturbereich umgesetzt werden. Das Gesetz gilt für den Bereich Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls erfasst werden auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) betreffen. Auch wird für bestimmte WEA die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.

„Mit dem Gesetz sorgen wir für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land. So verkürzen wir den verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug und damit auch die Verfahrensdauer insgesamt“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkungen von Widerspruch und Anfechtungsklage bei Klagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen sei ein wichtiger Beitrag, um den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen.

VKU: Stellschrauben zum beschleunigten Windenergieausbau bleiben ungenutzt
Aus Sicht von VKU Geschäftsführer Ingbert Liebig geht der verabschiedete Gesetzentwurf bei der Windenergie zumindest teilweise in die richtige Richtung: „Viele Windenergieprojekte werden heute aufgrund von Rechtsstreitigkeiten über ihre Zulässigkeit erheblich verzögert. Der VKU begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hier ansetzt und damit zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt“, so Liebig. Das Gesetz hätte darüber hinaus eine gute Möglichkeit geboten, weitere Stellschrauben in Richtung einer Beschleunigung bei der Realisierung von Windenergieprojekten zu drehen. So etwa wäre es sinnvoll gewesen, die Fristen für eine Stellungnahme beteiligter Behörden zu verkürzen, eine Ausschlussfrist für Einwendungen im Verfahren festzulegen sowie eine gesetzliche Stichtagsregelung im Rahmen von Genehmigungsverfahren einzuführen, so Liebig weiter. Für die im Herbst erwartete EEG-Novelle fordert Liebig darüber hinaus unbedingt weitere Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung für den Windenergieausbau.

Mit Blick auf die Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet Liebig es als bedauerlich, dass die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung von KWK-Anlagen über 50 MW gestrichen hat. Es wäre ein gutes Signal gewesen, wenn auch Streitigkeiten hinsichtlich dieser Anlagen direkt den Oberverwaltungsgerichten zugewiesen worden wären. Gerade im Zuge von Atom- und Kohleausstieg spielen KWK-Anlagen auf Gasbasis eine entscheidende Rolle für die Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Auch hier können sich Verzögerungen sehr negativ und kostenträchtig auswirken.

BWE begrüßt zusätzliche Planungssicherheit und fordert Umsetzung der Aufgabenliste Wind an Land
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt die Verkürzung des Instanzweges für Windenergievorhaben. „Neben der Sicherheit für bereits erteilte Genehmigungen brauchen wir jedoch vor allem eins: mehr Genehmigungen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, neben dem nun beschlossenen Gesetzesentwurf jetzt auch die Aufgabenliste Wind an Land umsetzen“, so BWE Präsident Hermann Albers. „Nach knapp einem Jahr sind von den insgesamt 18 Punkten noch fast alle Punkte offen. Wir erwarten, dass der Bund dort wo er handeln kann, schnell und konsequent handelt. Unkompliziert wäre es längst möglich, blockierte Flächen rund um Drehfunkfeuern frei zu machen indem internationale Standards für Prüfabstände genutzt werden“, so Albers weiter.

Greenpeace Energy sieht im Gesetz nicht den notwendigen Energiewende-Turbo
Ob die jetzt auf den Weg gebrachte Verfahrens-Beschleunigung tatsächlich den Windausbau voranbringe, muss sich nach Einschätzung des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy erst noch erweisen. Statistisch sei schwer zu erfassen, wie viele der aktuell in der Luft hängenden Wind-Projekte davon tatsächlich profitieren würden. „Tatsächlich könnten durch die Beschleunigung auch neue Risiken für Projektierer entstehen – wenn nämlich beklagte Projekte zwar fertig gebaut sind, aber dann im Gerichtsurteil negativ beschieden und schlimmstenfalls rückgebaut werden müssten“, mahnt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy an. Der „Energiewende-Turbo“, der zum Erreichen der Klimaziele in den kommenden Jahren dringend benötigt werde, sei diese Regierungsinitiative nicht. „Den Turbo aber muss Minister Altmaier schnell einlegen - am besten über ein eigenes Windenergie-an-Land-Gesetz -, sonst bleiben seine jüngsten selbstkritischen Einlassungen zur Klimapolitik Lippenbekenntnisse“, so Keiffenheim weiter.


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14.08.2020

 



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