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Beschwerde in Leipzig eingelegt: Uniper pocht auf Revision im Verfahren um Kohlekraftwerk Datteln 4

© Uniper© Uniper

Düsseldorf – Der Energiekonzern Uniper hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit Urteilen des OVG NRW zum Kraftwerk Datteln 4 eingelegt. Das OVG hatte am 26. August 2021 in drei Parallelverfahren auf Antrag der Stadt Waltrop, des BUND NRW sowie von vier Privatpersonen den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 aus dem Jahr 2014 für unwirksam erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte beanstandet, dass der Bebauungsplan der Stadt Datteln auf einer fehlerhaften Prüfung möglicher alternativer Standorte auf der Ebene der Regionalplanung beruhe. Die Revision hatte das Gericht nicht zugelassen. Uniper ist in den Verfahren als sogenannter Vorhabenträger beigeladen und hat damit das Recht, Rechtsmittel einzulegen, teilte das Unternehmen mit. Auch die Stadt Datteln hat als unmittelbare Antragsgegnerin in den Verfahren bereits Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Sirpa-Helena Sormunen, Leiterin Recht und Compliance bei Uniper: „Nach Analyse der Urteilsbegründung ist für uns klar, dass die vom OVG in seinen Urteilen aufgeworfenen Fragen höchstrichterlicher Klärung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bedürfen.“

Das Kohlekraftwerk Datteln 4 ist seit dem 30.05.2020 am Dortmund-Ems-Kanal mit einer Bruttoleistung von 1.100 MW am Netz. Es ist eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas und wird mit importierter Kohle betrieben.

Nach Angaben von Uniper wird das Kraftwerk auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017 betrieben. Das Kohlekraftwerk liefert neben Strom für die öffentliche Versorgung auch Bahnstrom und Fernwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung.

Die Uniper-Aktie verliert bisher im heutigen Handel nur wenig und notiert mit einem Abschlag von rd. 0,6 Prozent auf aktuell 36,42 Euro.

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13.10.2021