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Luftqualität: Bundestag verschärft Grenzwerte für Großfeuerungs- und Abfall-Verbrennungsanlagen

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Berlin - Der Bundestag hat gestern (10.06.2021) strengere Vorgaben für Abgase aus Großfeuerungs- und Abfall-Verbrennungsanlagen beschlossen.

Die Verordnung betrifft industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Zudem sinken künftig auch die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotoren-Kraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickstoffoxid, zum Beispiel aus Kohlekraftwerken. Ziel der die Verordnung ist eine Anpassung der Emissionsgrenzwerte an den Stand der Technik.

Aus der Verordnung resultieren z.B. strengere Anforderungen an die Emissionen von Staub, Stickstoffoxiden und Schwefeloxiden, Formaldehyd und Methan. Für einzelne Luftschadstoffe, wie Quecksilber, werden die Emissionsanforderungen deutlich verschärft.

Künftig sinkt etwa der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft. Zusätzlich werden dem Stand der Technik angemessene Jahresmittelwerte für Quecksilber-Emissionen von Großfeuerungsanlagen eingeführt, die sich zum Beispiel nach Art der Kohle, dem Alter oder der Größe der Anlage richten. Denn jede Anlage soll nicht weniger als das leisten, was technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist. Außerdem sinken die Regelanforderungen für bestehende große Kohlekraftwerke von heute 10 Mikrogramm/m3 (Mg/m3) im Jahresmittel auf 4 bzw. 5 Mg/m3 und nach etwa vier Jahren noch einmal um jeweils 1 Mg/m3 auf dann 3 bzw. 4 Mg/m3. Insgesamt sind etwa 580 Großfeuerungsanlagen in Deutschland betroffen.

Mit der Verordnung folgt die Bundesregierung den Vorgaben aus den Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen (BVT), die 2017 von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurden. Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits mit Maßgaben zugestimmt, die nun vom Bundestag übernommen wurden. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündung in Kraft.

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11.06.2021