Sicherheit Kritischer Infrastrukturen: WuF absolviert erfolgreich KRITIS-Prüfung nach § 8a BSIG

Sehestedt - Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG) bildet die Rechtsgrundlage für Kritische Infrastrukturen und deren Betreiber.
Das BSI-Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Einhaltung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse nach dem Stand der Technik.
Die Erfüllung dieser Anforderungen haben die Betreiber kritischer Infrastrukturen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen. Die WuF - Windenergie und Flugsicherheit GmbH hat diese Nachweis-Prüfung erfolgreich absolviert. Und zwar als eine der ersten Firmen der Windbranche, wodurch bestätigt werde, dass die WuF GmbH strengen Qualitätsanforderungen und höchsten Sicherheitsstands gerecht werde, so das Unternehmen.
„Wir freuen uns sehr, dass wir die Einhaltung der hohen Anforderungen des BSI-Gesetzes gegenüber dem BSI nachweisen können. Es unterstreicht unser Engagement für die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen und Produkte und stärkt das Vertrauen unserer Kunden und Partner“, kommentiert WuF Geschäftsführer Kai Brodal die erfolgreiche Nachweis-Prüfung.
© IWR, 2025
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04.09.2024