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Tauziehen: Wo Schleswig-Holstein nicht-radioaktive Abfälle deponieren will

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Kiel - Schon Ende 2007 wurde das Atomkraftwerk Brunsbüttel heruntergefahren und 2011 endgültig stillgelegt. Jetzt hat das Umweltministerium in Schleswig-Holstein festgelegt, wo die herkömmlichen Abfälle des AKW Brunsbüttel deponiert werden sollen.

Die bis Ende 2022 zur Entsorgung auf Deponien anstehenden herkömmlichen Abfälle des Kernkraftwerks Brunsbüttel sollen nach dem Willen des Umweltministeriums auf den Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal in Ostholstein abgelagert werden. Dies geht aus dem Entwurf von Anordnungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hervor, der den beiden Deponiebetrieben jetzt zur Anhörung zugeleitet wurde.

Es wundert wohl kaum, dass niemand den Abfall vor der eigenen Haustür haben will. Umweltminister Jan Philipp Albrecht bedauert denn auch "dass es bislang nicht überall gelungen ist, eine freiwillige Lösung für die Deponierung nicht-radioaktiver Abfälle aus den Kernkraftwerken im Land zu finden." Wenn es aber zu keinen freiwilligen Vereinbarungen kommt,"müssen wir das rechtliche Instrument von Zuweisungen nutzen, um die Deponierung der Stoffe gewährleisten zu können.“

In Frage gekommen wären nach einer Vorauswahl auch die Deponien Wiershop und Harrislee sowie Großenaspe. Auf der Deponie Wiershop werden jedoch im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung bereits Abfälle aus dem nahegelegenen Kernkraftwerk Krümmel abgelagert, so das Umweltministerium. Damit übernehmen die Deponie und die Region einen wesentlichen Teil dieser Entsorgungsaufgabe. Ausschlaggebend für die beabsichtigte Zuweisung an die Deponien Niemark und Johannistal war vornehmlich der breite Katalog der zugelassenen Abfallarten, die geeigneten technischen Umsetzungsmöglichkeiten, aber auch deren verfügbares Restvolumen.

Albrecht verwies darauf, dass eine Gesundheitsgefährdung von Menschen mit der Deponierung ausgeschlossen ist.

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18.01.2021