EEG-Strom: Direktvermarkter einfach online vergleichen
Auf der Windenergy in Hamburg präsentiert die Ispex AG erstmals das neue Handelssystem. Die Besucher der Messe können das Online-Portal dort direkt ausprobieren.
Die höchste Vergütung erhält den Zuschlag
Die Ispex AG aus Bayreuth hat Anfang September eine Online-Auktionsplattform zur Direktvermarktung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ins Leben gerufen. Die Plattform erleichtert die Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern und Direktvermarktern. Noch haben nur die Betreiber von Solar- und Windenergieanlagen die Möglichkeit ihre Strommengen anzubieten, doch in Zukunft soll dies auch für Betreiber von Regelenergieanlagen der Fall sein.
Die Betreiber stellen die zur Ummeldung sowie Preiskalkulation notwendigen Anlagendaten zur Verfügung, woraufhin dann der Wettbewerb der Direktvermarkter um die Anlage eröffnet wird. Einziges Entscheidungskriterium der Anlagenbetreiber ist hierbei die von den Direktvermarktern angebotene Vergütung pro Kilowattstunde (kWh). Anlagenbetreiber können dann kostenlos in Sekundenschnelle den richtigen Direktvermarkter finden und zu diesem wechseln.
Plattform schafft Transparenz
„Wir sehen einen enormen Bedarf für die Online-Direktvermarktung. In Zukunft wird der Vergütungszeitraum vieler Anlagen auslaufen. Nach dem neuen EEG sind auch die Betreiber kleinerer Anlagen dazu verpflichtet, den erzeugten Strom außerhalb der EEG-Vergütung selbst direkt zu vermarkten“, begründet Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der Ispex AG, die Entwicklung der neuen Plattform. Den meisten Anlagenbetreibern fehlen die notwenigen Energiemengen und das Know-how, um ihren Strom selbst direkt zu vermarkten. Daher übernehmen Dienstleister diese Tätigkeit.
Aber zwischen diesen gibt es große Unterschiede in Bezug auf Leistung, Art, vertragliche Ausgestaltung und Vergütung. Die Online-Auktionsplattform soll für mehr Transparenz sorgen und den Anlagenbetreibern die Wahl des Direktvermarkters erleichtern. Um kostenintensive Vertragsprüfungen zu vermeiden und für gleiche Standards zu garantieren, gelten für alle Direktvermarkter gleiche Musterverträge.
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