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Bundesregierung stärkt anwendungsnahe Energieforschung

Berlin – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will die Kernbereiche erneuerbare Energien und Energieeffizienz weiter vorantreiben. Dazu ist nun ein neues Förderprogramm für die anwendungsnahe Energieforschung in Kraft getreten.

Im Rahmen des sechsten Energieforschungsprogramms ist am 1. Januar 2015 eine neue Förderbekanntmachung in Kraft getreten. Damit sollen die Kernbereiche erneuerbare Energien und Energieeffizienz eng verzahnt und in einem systemorientierten Ansatz weiterentwickelt werden. Die neue Projektförderung richtet den Fokus seiner Projektförderung auf die gesamte Energiekette.

Risiken reduzieren
Von der Energiebereitstellung und –umwandlung über den Transport und die Verteilung einschließlich der Energiespeicherung bis hin zum Energieeinsatz in verschiedenen Sektoren, wie etwa in der Industrie oder im Gebäudebereich umfasst das neue Förderprogramm des BMWi.

Durch die Neuausrichtung der anwendungsnahen Forschungsförderung im Energiebereich ergäben sich neue, weiterführende Möglichkeiten durch interdisziplinäre Forschungsansätze, heißt es in einer Mitteilung des BMWi. Ziel sei es, die erheblichen wirtschaftlichen und technologischen Risiken bei der Entwicklung neuer Energie- und Effizienztechnologien zu reduzieren und Systemoptimierung durch Innovationen zu ermöglichen.

Alles bis auf Biomasse
Gegenstand der neuen Förderung seien alle energierelevanten Technologiebereiche sowie Vorhaben zur Systemintegration und die Energiesystemanalyse. Ausgeschlossen wurde jedoch die Förderung im Bereich Biomasse. Eine konkrete Förderhöhe wurde nicht bekannt. Laut Bekanntmachung jedoch bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bis zu 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten. Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, sowie vergleichbaren Institutionen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gefördert werden.

Mit der Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMWi den Projektträger Jülich beauftragt. Dieser ist Ansprechpartner bei inhaltlichen und administrativen Fragestellungen, sowie bei Antragsberatung. Genauere Informationen sind in der offiziellen Bekanntmachung des BMWi im Bundesanzeiger nachzulesen.

© IWR, 2014

05.01.2015

 



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