Gabriel behält Energiekonzerne beim AKW-Rückbau in der Pflicht
Das Bundeswirtschaftsministerium plant ein Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit bei der Haftung für den Rückbau und die Entsorgung der Kernkraftwerke. Die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf des Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungs-Gesetzes wurde jetzt eingeleitet.
Haftung auch nach Umstrukturierung
Konkret geht es in dem neuen Gesetzentwurf darum, sicherzustellen, dass sich die für die Nuklearverbindlichkeiten bestehende Anzahl der Haftungsträger nicht infolge von Konzernumstrukturierungen oder der Kündigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen verkleinert. Bundesminister Gabriel will damit gewährleisten, dass die Energie-Konzerne auch nach einer Umstrukturierung, nach dem Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“, für die Rückbaukosten aufkommen.
Über Twitter kommunizierte der Energiekonzern E.ON bereits, das Konzernnachhaftungsgesetz nicht ohne weiteres hinnehmen zu wollen, da es als verfassungswidrig einzustufen sei. Voraussichtlich würden Rechtsmittel eingelegt, so E.ON.
Rückstellungen nur Zahlen in der Bilanz
Bis Ende 2014 hatten die AKW-Betreiber für die Stilllegung und den Rückbau sowie die Entsorgung radioaktiver Abfälle Rückstellungen in einer Größenordnung von etwa 38 Mrd. Euro passiviert. Doch zu glauben, der Begriff „Rückstellungen“ sei gleichzusetzen mit vorhandenen Kapital, der irrt. Tatsächlich steht der bilanzrechtliche Begriff „Rückstellungen“ für vorab gebuchte Schulden, deren Höhe geschätzt wird. Auch der Zeitpunkt der Zahlung ist noch offen. Inwieweit die Betreiber den Rückbau der Atomkraftwerke angesichts eines zunehmend kriselnden Geschäftes mit Kohle- und Gaskraftwerken tatsächlich finanzieren können, ist eine Frage, die sich erst in Zukunft beantworten lässt.
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