Bundesverband Solar fordert baurechtliche Privilegierung für Solarkraftwerke und Großspeicher
Im Bundestag wurde gestern (10.10.2024) die große Baunovelle in erster Lesung beraten. Dadurch sollen private wie staatliche Investitionen schneller, effizienter und zielsicherer getätigt werden. Der BSW-Solar empfiehlt Groß-Batteriespeicher, Freiflächen-Solarthermieanlagen, Agri-Solarparks sowie kleine PV-Freiflächenanlagen wie bereits andere Energietechnologien gemäß §35 BauGB als privilegierte Bauvorhaben festzuschreiben.
Solarwärme-Kraftwerke der MW-Klasse mit Geothermieanlagen gleichsetzen
Solarthermie-Kraftwerke können in Deutschland nach Angaben des BSW-Solars im großtechnischen Maßstab bereits Wärme für fünf Cent je Kilowattstunde erzeugen. Ihre Projektentwicklung werde aufgrund der Ortsgebundenheit zu Wärmenetzen und langwierigen Genehmigungsprozessen jedoch massiv erschwert und verzögert.
„Im Falle einer grundsätzlichen Privilegierung, wie sie für große Geothermiekraftwerke bereits vorgesehen ist, könnten Solarthermiekraftwerke der Megawattklasse im Zusammenspiel mit anderen erneuerbaren Wärmeerzeugern künftig zuverlässig, preiswert, preisstabil und langfristig Wärme für Millionen Haushalte liefern und damit einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Im Falle einer Beseitigung regulatorischer Hürden könnten laut BSW Stadtwerke, Genossenschaften und andere Wärmenetzbetreiber deutlich mehr Anlagen realisieren.
Ausbaubooster: Groß-Batteriespeicher im Außenbereich
Die Schaffung notwendiger Flexibilitäten im Strommarkt, insbesondere durch einen stärkeren Ausbau von Batteriespeichern, sei von entscheidender Bedeutung für die Transformation zu einem von erneuerbaren Energien dominierten Stromsystem. Auch große Batteriespeicher sollten im Außenbereich gemäß § 35 BauGB baurechtlich privilegiert werden, so die Forderung.
Privilegierung auch von Agri-PV-Anlagen im Außenbereich
Bei der Photovoltaik ist nach Auffassung des Bundesverbandes eine Teilprivilegierung für bestimmte Anwendungsfälle sinnvoll. So sollten Agri-PV-Anlagen, die eine Kombination aus Landwirtschaft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen, nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert werden, da es sich dabei um eine Ergänzung zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche handelt und dieser Nutzung untergeordnet ist.
Auch für kleinere PV-Anlagen mit einer Leistung von einem Megawatt soll nach § 35 BauGB privilegiert werden, um eine unverhältnismäßige Genehmigungsbürokratie zu vermeiden, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).
© IWR, 2024
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