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Neuer Brennstoffzwang im Heizungskeller: Warum das neue Heizungsgesetz niemandem hilft und Verbraucher wie Industrie ratlos lässt

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Berlin – Die Bundesregierung hat nach monatelanger Verzögerung zentrale Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Politisch wird damit die Abschaffung des – rechtlich nicht eigenständig existierenden – sogenannten „Heizungsgesetzes“ angekündigt sowie die Schaffung eines neuen, technologieoffenen Rechtsrahmens für den Gebäudebestand. Statt zusätzlicher Klarheit wird vielmehr mit anhaltender Verunsicherung bei Heizungsbranche, Verbrauchern und Industrie gerechnet.

Die bisherigen Gebäuderegelungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 von CDU/CSU und SPD. Die Novelle 2024 der Ampel führte trotz politischer Kontroversen dazu, dass sich die Wärmepumpe 2025 zum Marktführer unter den neu installierten Heizsystemen entwickelte. Mit dem angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) stehen Verbraucher erneut vor einer Richtungsentscheidung, denn die betonte Technologieoffenheit im Heizungskeller wird künftig an neue Brennstoffvorgaben gekoppelt. Bereits bis Ostern soll ein Kabinettsbeschluss vorliegen, das neue Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Politische Einordnung und Hintergrund: Das Gebäudeenergiegesetz 2020 von CDU/CSU und SPD
Grundlage der heutigen Gebäudepolitik ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2020, das von der damaligen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz wurden erstmals die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie Teile des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammengeführt.

Bereits das GEG 2020 enthielt verbindliche Vorgaben zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten (§ 23 GEG) sowie Effizienzanforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Der Wärmebedarf konnte dabei unter anderem durch Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen oder durch Fernwärme mit entsprechendem erneuerbaren Anteil gedeckt werden.

Zudem regelte § 72 GEG ein Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel: Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe durften nach 30 Jahren grundsätzlich nicht mehr betrieben werden, wobei Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgenommen waren. Für neue Ölheizungen galt bereits ab 2026: In Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeversorgung technisch möglich ist – etwa durch Gasanschluss, Fernwärme oder erneuerbare Energien –, war eine neue Ölheizung grundsätzlich nicht zulässig.

Klarer Kurs: Was die Ampel im GEG 2024 im Vergleich zum GEG 2020 überhaupt geändert hat
Ein eigenständiges „Heizungsgesetz“ der Ampelkoalition hat es rechtlich nicht gegeben. Tatsächlich hat die Ampel das bestehende Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 im Jahr 2024 novelliert und in einzelnen Punkten weiterentwickelt.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die sogenannte 65-Prozent-Regel zunächst für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten: Dort dürfen neu eingebaute Heizungen nur betrieben werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Für Bestandsgebäude sowie für Neubauten außerhalb ausgewiesener Neubaugebiete greifen die Regelungen erst nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist dies spätestens ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen, in kleineren Kommunen ab dem 1. Juli 2028.

Im Vergleich zum GEG 2020 wurden damit im GEG 2024 nicht nur neue Anforderungen eingeführt, sondern auch bestehende Regelungen präzisiert. Für neu eingebaute Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, wurden jedoch stufenweise steigende Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energieträger festgelegt.

Funktionstüchtige Heizungen genießen in der Novelle 2024 weiterhin Bestandsschutz und dürfen betrieben sowie repariert werden. Es gibt kein generelles Betriebsverbot für bestehende Heizungen. Neu eingeführt wurde allerdings eine verpflichtende Beratung beim Einbau neuer fossiler Heizsysteme. Diese Informationspflicht greift beim Austausch oder Neueinbau, nicht jedoch für bereits installierte Bestandsanlagen.

IWR: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026 – formale Technologieoffenheit mit staatlicher Steuerung über Brennstoffkosten
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz kündigt die Bundesregierung eine stärkere Technologieoffenheit im Gebäudebereich an. Künftig sollen Eigentümer freier entscheiden können, welche Heiztechnik sie einsetzen. Im politischen Raum wird dies als Abkehr von starren Technikvorgaben dargestellt.

Allerdings erfolgt die Steuerung nicht allein über die Wahl der Heiztechnik, sondern zunehmend über die eingesetzten Energieträger. Vorgesehen sind stufenweise steigende Anforderungen an erneuerbare Brennstoffanteile sowie eine fortgesetzte CO₂-Bepreisung fossiler Energien. Damit verschiebt sich der regulatorische Ansatz: Weg von der Heizungstechnik, hin zu einer wirtschaftlichen Lenkung über Brennstoffkosten und Beimischungspflichten.

„Die formale Technologieoffenheit bleibt bestehen, doch die Wirtschaftlichkeit einzelner Heizsysteme wird zunehmend durch gesetzlich definierte Preis- und Beimischungspfade bestimmt“, resümiert IWR-Chef Dr. Norbert Allnoch. Während die Investitionskosten fossiler Heizsysteme zunächst niedriger erscheinen können, steigen die laufenden Betriebskosten perspektivisch durch den CO2-Preis und die anteilige Nutzung erneuerbarer Brennstoffe.

Die angekündigte Reform verändert damit weniger das Ziel der Dekarbonisierung des Gebäudesektors, sondern vor allem die Instrumente, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll.

Fazit: Neuer Name, bekannte Mechanik – die eigentliche Entscheidung trifft der Brennstoffpreis
Die Debatte um die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ verdeckt, dass der regulatorische Kern seit 2020 besteht. Das Gebäudeenergiegesetz von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2020 wurde 2024 von der Ampel weiterentwickelt und soll nun unter neuem Namen strukturell angepasst werden. Ein grundlegender Systemwechsel ist bislang nicht erkennbar.

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz verschiebt sich der Fokus von der Anlagentechnik hin zu einer stärkeren Steuerung über Brennstoffanteile und CO2-Bepreisung. Die formale Technologieoffenheit bleibt bestehen, doch die Wirtschaftlichkeit einzelner Heizsysteme wird zunehmend durch gesetzlich definierte Preis- und Beimischungspfade bestimmt.

Für Verbraucher / Eigenheimbesitzer bedeutet das eine langfristige Investitionsentscheidung mit unterschiedlichen Risikoprofilen: Systeme mit höheren Anfangsinvestitionen wie Wärmepumpen können durch geringere laufende Kosten stabiler kalkulierbar sein, während fossile Heizungen zwar niedrigere Einstiegskosten bieten, aber stärker von künftigen Preisentwicklungen bei CO2 und erneuerbaren Beimischungen abhängen.

Mieter haben dagegen keine Wahl und sind auf den Vermieter angewiesen. Setzt ein Vermieter in Zukunft auf eine neue Heiztechnik mit niedrigen Investitionen, aber hohen fossilen Betriebskosten, geht das am Ende zu Lasten des Mieters.

Die politische Bezeichnung mag sich ändern – die grundlegende Richtung der Regulierung bleibt. Entscheidend ist daher weniger der Gesetzestitel als die Frage, welche Kostenstruktur Eigentümer und Mieter in den kommenden Jahrzehnten tragen.

© IWR, 2026


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