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900 MW 2-Stunden-Batteriespeicher in Waltrop erhält finale Genehmigungen – Regulatorische Unsicherheit bremst Investitionsentscheidung

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Münster/Aachen - Der Batteriepark Waltrop in Nordrhein-Westfalen hat alle wesentlichen Genehmigungen erhalten. Damit rückt eines der größten Batteriespeicherprojekte Deutschlands mit 900 MW Leistung und 1.800 MWh Kapazität einen entscheidenden Schritt näher an die Umsetzung. Das Projekt ist damit planungsrechtlich vollständig abgesichert.

Die Genehmigungen umfassen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Umspannwerk sowie die Baugenehmigung für die Batteriespeichersysteme. Investoren sind Trianel, Luxcara und BKW. Mit gesicherter Fläche und Netzanschlusszusage von Amprion steht das Projekt vor der Investitionsentscheidung. Der Bebauungsplan ist seit 2025 rechtskräftig, erste Komponentenverträge sind bereits abgeschlossen. Mit dem nun erreichten Genehmigungsstand ist der Batteriepark Waltrop baureif. Die finale Investitionsentscheidung der Projektpartner soll im Zusammenspiel von Projektfortschritt und regulatorischer Klärung erfolgen.

Projektstand: Genehmigungen abgeschlossen – Batteriespeicher Waltrop baureif
Am 15. Mai 2026 haben die zuständigen Behörden die finalen Genehmigungen für den Batteriepark Waltrop erteilt. Damit sind die zentralen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des 900-MW-Großbatteriespeichers mit 1.800 MWh Kapazität erfüllt.

Die Bezirksregierung Recklinghausen erteilte die abschließende bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Umspannwerk – nachdem Anfang 2026 bereits eine vorläufige Genehmigung vorlag. Das Umspannwerk bildet die technische Schnittstelle zur Einspeisung des gespeicherten Stroms in das Übertragungsnetz. Parallel dazu hat die Stadt Waltrop die Baugenehmigung für die Batteriespeichersysteme (BESS) ausgesprochen. Der hierfür erforderliche Bebauungsplan war bereits 2025 in Kraft getreten.

Die Projektgesellschaft Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG wird von Trianel, Luxcara und der BKW AG getragen. Nach Angaben der Projektpartner ist ein dreistelliger Millionenbetrag für Entwicklung und Bau vorgesehen.

„Wir freuen uns, dass wir dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Behörden nun alle Genehmigungen in den Händen halten und in die nächste Planungsphase einsteigen können“, erklärt Sven Becker.

Das Projekt verfügt zudem über eine gesicherte Fläche sowie eine Netzanschlusszusage des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Die Ausschreibungen für zentrale Großkomponenten laufen, erste Verträge wurden bereits abgeschlossen. Der Baubeschluss soll kurzfristig erfolgen.

Damit ist das Vorhaben technisch und genehmigungsrechtlich baureif und befindet sich in der finalen Phase vor der Investitionsentscheidung.

Rahmenbedingungen: Regulatorik bleibt relevanter Faktor für Investitionsentscheidung
Für die finale Investitionsentscheidung verweisen die Projektpartner neben den technischen Voraussetzungen auf die Bedeutung eines verlässlichen regulatorischen Rahmens für Batteriespeicherprojekte in Deutschland.

Hintergrund ist die laufende Reform der Netzentgeltsystematik durch die Bundesnetzagentur im Rahmen des AgNes-Prozesses (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom). Die bestehende Netzentgeltbefreiung für Speicher nach §118 Abs. 6 EnWG läuft im August 2029 aus. Im AgNes-Verfahren wird die Ausgestaltung der Nachfolgeregelung grundlegend neu verhandelt – einschließlich der Frage, ob und in welchem Umfang Speicher künftig mit Netzentgelten belastet werden. Ein Festlegungsentwurf der BNetzA wird für Mitte 2026 erwartet, die finale Entscheidung soll bis Ende 2026 fallen.

„Einzig der unklare regulatorische Rahmen bremst uns aus. Die Diskussion um rückwirkende Netzentgelte für Speicher sorgt für erhebliche Verunsicherung bei allen Marktteilnehmern. Für Investitionen in dieser Größenordnung ist Vertrauen in stabile und verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich", sagt Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung, Trianel GmbH.

Nach den bislang veröffentlichten Orientierungspapieren der BNetzA werden verschiedene Modelle diskutiert, die eine stärkere Beteiligung von Speichern an der Netzkostenfinanzierung vorsehen. Ohne tragfähige Nachfolgeregelung droht Speicherbetreibern eine Doppelbelastung durch Entgelte sowohl beim Laden als auch bei der Entnahme, die viele Geschäftsmodelle unwirtschaftlich machen würde. Verbindliche Entscheidungen oder Übergangsregelungen liegen bislang nicht vor.

„Tiefgreifende Änderungen in ein bestehendes Regime benötigen zwingend eine Übergangsregelung", ergänzt Becker. „Für Projekte, in die bereits erhebliche Investitionen geflossen sind und die einen hohen Reifegrad erreicht haben, muss ein angemessener Vertrauensschutz gelten. Infrastrukturprojekte haben lange Vorlaufzeiten. Wenn in diesen Prozess eingegriffen und die Spielregeln nachträglich verändert werden, belastet dies nicht nur unmittelbar anstehende, sondern auch zukünftige Investitionsentscheidungen, weil mangelnder Vertrauensschutz Deutschland als Standort deutlich belastet."


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21.05.2026

 



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