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Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Hamburg will fossile Heizungen per Länderöffnungsklausel einschränken

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Münster/Hamburg - Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gewinnt fossile Heizungstechnik gegenüber dem bisherigen Recht an Boden: Gas und Öl bleiben zunächst weitgehend uneingeschränkt zulässig, den Ländern fehlt die Handhabe dagegen. Hamburg will gegensteuern: SPD und Grüne fordern eine Länderöffnungsklausel, die faktisch Einschränkungen für fossile Heizsysteme ermöglicht.

Das Bundeskabinett hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht. In der aktuellen Fassung wird die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien aus dem alten Gebäudeenergiegesetz durch eine gestufte Beimischungspflicht für Biogas und Co. – die sogenannte Bio-Treppe – abgelöst. Hamburg hält das mit Blick auf seine Energie- und Klimaziele für unzureichend. Die Hamburgische Bürgerschaft hat einen entsprechenden Antrag der Rot-Grünen-Senatsparteien am Mittwoch (20.05.2026) mit rot-grüner Mehrheit und Unterstützung der Linken zugestimmt. Damit erhält der Senat ein Mandat, sich auf Bundesebene für den Erhalt der Länderöffnungsklausel und gegebenenfalls ihre Erweiterung einzusetzen.

GModG: Bio-Treppe ersetzt 65-Prozent-Regel – fossile Heizungen bleiben erlaubt
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Die bislang geltende Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. An ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe: Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, müssen aber ab 2029 einen schrittweise steigenden Mindestanteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff einsetzen – 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Das GModG sieht in § 9 eine Länderöffnungsklausel vor. Sie würde es den Bundesländern gestatten, weitergehende Anforderungen an erneuerbare Energien bei Gebäuden zu stellen sowie Beschränkungen für Stromdirektheizungen zu verhängen. Eine direkte Handhabe gegen fossile Heizsysteme gibt sie den Ländern damit nicht – es sei denn, weitergehende Anforderungen an erneuerbare Energien schließen diese de facto aus.

Das GModG muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Ob es sich beim GModG – in Analogie zum Vorgängergesetz GEG 2023 – um ein Einspruchsgesetz handelt, lässt sich anhand des vorliegenden Entwurfs nach Angaben der Grünen-Fraktion noch nicht abschließend beurteilen.

Hamburg will Länderöffnungsklausel sichern und auf erneuerbare Wärme ausweiten
Die aktuelle Ausgestaltung der Länderöffnungsklausel ist der Hamburger Senatskoalition aus SPD und Grünen ein Dorn im Auge. Mit dem Bürgerschaftsbeschluss wird der Senat beauftragt, sich auf Bundesebene für den Erhalt der Klausel einzusetzen und gegebenenfalls ihre Reichweite für eigene Landesregelungen zu erweitern. Länder könnten dann künftig eigene Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch stellen, was faktisch Einschränkungen für fossile Heizsysteme nach sich ziehen könnte. Zugleich befürchten die Regierungsfraktionen, dass die Klausel im Bundestag noch ganz gestrichen werden könnte.

Hintergrund ist Hamburgs kommunale Wärmeplanung, die auf Fernwärme in innenstädtischen Lagen und Wärmepumpen in dezentralen Bereichen setzt. Rund 40 Prozent der städtischen CO2-Emissionen entstehen im Wärmebereich – der Heizungstausch ist damit ein zentraler Hebel für Hamburgs Klimaziel 2040.

SPD-Sprecher Alexander Mohrenberg machte den Handlungsdruck deutlich: „Rund 40 Prozent der städtischen CO2-Emissionen entstehen im Wärmebereich. Wer die Hamburger Klimaziele erreichen will, muss gerade hier konsequent vorankommen. Das darf nicht durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gefährdet werden.“ Melanie Nerlich, energiepolitische Sprecherin der Grünen, ergänzt: „Den Menschen heute noch zu suggerieren, dass eine neue Gasheizung eine gute Idee sei, ist Täuschung von Verbraucher*innen. [...] Die Länderöffnungsklausel gibt uns genau diesen wichtigen Freiraum, deshalb wollen wir sie auch in Zukunft beibehalten."


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22.05.2026

 



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