Strommarkt: Gabriel stellt "Grünbuch" offiziell vor - BEE unterstützt "Energy-only-Markt"
Wie IWR Online berichtete, war das interne Arbeitspapier des Grünbuchs bereits vorab an die Öffentlichkeit gelangt. Darin wird der jetzige Strommarkt sowie dessen weitere Entwicklung beleuchtet. Besondere Aufmerksamkeit haben die Angaben zu den Überkapazitäten auf dem Strommarkt und die Frage nach einem Kapazitätsmarkt gefunden.
Grünbuch ein wichtiger Zwischenschritt
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), erklärt zum Grünbuch: „Das Grünbuch ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem langfristig tragfähigen Strommarktdesign. Hiermit präsentieren wir Optionen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Energieversorgung. Zugleich ermöglichen wir mit der nun folgenden öffentlichen Konsultation eine breite, transparente und lösungsorientierte Diskussion über die Ausgestaltung des künftigen Strommarktdesigns“. Bezüglich der Überkapazitäten machte das Ministerium deutlich, dass es nicht das Ziel sein könne, diese Kraftwerke zu erhalten. „Wir werden eine Phase haben, in der Kapazitäten aus dem Markt gehen", sagte BMWi-Staatssekretär Rainer Baake.
Kapazitätsmarkt unnötig
Der Bundesverband Erneuerbare Energien zeigte sich erfreut über die Ankündigung der Umstrukturierung des Strommarktes. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Strommarkt der Zukunft in Richtung einer konsequenten Energiewende weiterentwickeln möchte“, so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE. Zudem kommentierte Falk, dass Kapazitätsmärkte überflüssig seien und den Verbraucher und die Wirtschaft nur unnötig belasten würden. „Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgesehene Weiterentwicklung des Energy only-Marktes und einer strategischen Kapazitätsreserve reichen daher vollkommen aus, um langfristig Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, so Falk.
Grünbuch als Grundlage für Gesetzesentwurf
Das „Grünbuch“ steht nun zur öffentlichen Diskussion für Bundesländer und Verbände bereit. Nach einer öffentlichen Konsultation bis zum 15. März 2015 soll auf dieser Grundlage ein Weißbuch erstellt werden, welches wiederum öffentlich konsultiert wird. Dies geschieht bis zum 15. September 2015. Danach sollen anhand der eingegangen Vorschläge konkrete Gesetzesentwürfe ausgearbeitet werden.
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